Einbürgerungstest

Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, bei der das staatsbürgerliche Wissen eines Einbürgerungswilligen im Hinblick auf die Geschichte, die Sprache, die Kultur und das Staatswesen des Landes, in dem die Einbürgerung erfolgt, getestet werden soll. Somit wird sichergestellt, dass der Einwanderer sich mit allen wichtigen Dingen beschäftigt hat und das Wissen besitzt in dem gewünschten Land zu leben. Der Test wird in der Regel von einer Behörde, die über die Einbürgerung zu entscheiden hat, abgenommen. Besonders in Deutschland wurde diskutiert, ob die Abfrage von Meinungen und Gesinnungen zugelassen werden soll. Diese Frage wurde mit der Einführung des bundesweit einheitlichen Tests 2008 verneint. Einbürgerungstests gibt es unter anderem in den USA, in Kanada, in den Niederlanden, in Österreich, in der Schweiz, in Dänemark sowie in Deutschland. Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. In der Einbürgerungsverordnung werden die Einzelheiten zur Durchführung geregelt. Der Test besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Dabei kommt ein Single-Choice-Verfahren zum Zuge, das heißt, zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen genau eine als richtig gewertet wird. Kritiker bemängeln, dass die Antwortmöglichkeiten teilweise ungenau oder sogar falsch sind. In der Humboldt-Universität in Berlin wurde der Einbürgerungstest entwickelt und am 8. Juli 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Test ist mit 25 Euro Gebühren belegt und kann beliebig oft wiederholt werden. Zusätzlich können die Bundesländer Einbürgerungsgespräche führen. Des Weiteren soll ein Sprachtest helfen und Aufschluss darüber geben, inwieweit die Personen die Landessprache beherrschen, um am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben zu können.

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